Wichtige Änderungen:
Neu dürfen wir die Fristen nur noch verlängern, wenn Sie uns Jahr für Jahr pro Steuerdomizil den Auftrag geben. Dieser Auftrag kann per Mail (info@b-oe.ch) oder per What’s app (+41 77 474 29 40) erteilt werden. Diese Nummer brauchen wir lediglich als Briefkasten für Ihre neu nötigen Aufträge zur Fristverlängerung. Wir führen darüber keine Korrespondenz.
Senden Sie uns dazu einen Scan oder ein Foto der ersten Seite der Steuerformulare und schreiben Sie dazu, dass wir die Fristen verlängern sollen. Natürlich können Sie uns die Papierunterlagen auch frühzeitig per Post zustellen.
Bitte beantragen Sie nach Ihrer Auftragserteilung nicht selbst Fristverlängerung beim Steueramt, da dies Gebühren auslösen kann. Je nach Steuerdomizil kosten Verlängerungen Gebühren.
Für unsere Korrespondenz wäre es sehr hilfreich, wenn Sie uns Ihre aktuelle E-Mail Adresse angeben könnten.