Aktuell

Personelles

Herzlich Willkommen

Seit dem 1. Februar 2026 verstärkt Lisa Niederer das büro ö Team. Sie ist in den Bereichen Steuererklärung und Buchhaltung tätig. Wir wünschen ihr einen guten Start.

Februar 2026

Neuerung ab 01.01.2026

Einzahlung in die Säule 3a

Ab dem 01.01.2026 können Versicherte in der Schweiz erstmals nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a leisten und so Beitragslücken der vergangenen Jahre schliessen. Nachträgliche Einkäufe sind erst für Lücken möglich, die ab dem Jahr 2025 entstehen. Lücken aus früheren Jahren können nicht nachträglich geschlossen werden.

Januar 2026

Teamausflug

Mitte November fand unser Teamausflug nach Heidelberg in Deutschland statt. Es war eine Auszeit vom Büroalltag und auch eine Gelegenheit zur Stärkung unseres Teamgeistes. Wir erlebten ein wunderbares Wochenende mit einer Wanderung auf den Königsstuhl, einem Museumsbesuch und viel gemeinsamer Zeit für Gespräche und Austausch. Das Wetter hat es auch gut gemeint mit uns.

November 2025

Gratulation

Wir gratulieren unseren langjährigen Mitarbeiterinnen Irène Ferraro und Jeannette Link zu ihrem 15-jährigen Jubiläum und danken ihnen herzlich für ihren Einsatz und ihre Treue. Wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit ihnen im büro ö.

November 2025

Personelles

Herzlich Willkommen

Am 4. August 2025 hat unsere neue Lehrtochter Dibora Zaid mit ihrer Ausbildung gestartet. In den kommenden Jahren wird sie in unserem Team spannende Einblicke in die Welt der KV-Arbeit gewinnen. Gerne begleiten und unterstützen wir sie auf diesem Weg. Wir wünschen ihr einen tollen Start, viel Erfolg und vor allem viel Freude bei der Ausbildung.

August 2025

Personelles

Herzlich Willkommen

Seit dem 1. April 2025 verstärkt Sebastian Delarue das büro ö Team. Er ist in den Bereichen Buchhaltung, Abschluss und Treuhand tätig.

April 2025

Frist­verlängerung Steuer­erklärung
ab 01.01.2025

Wichtige Änderungen:

Neu dürfen wir die Fristen nur noch verlängern, wenn Sie uns Jahr für Jahr pro Steuerdomizil den Auftrag geben. Dieser Auftrag kann per Mail (info@b-oe.ch) oder per What’s app (+41 77 474 29 40) erteilt werden. Diese Nummer brauchen wir lediglich als Briefkasten für Ihre neu nötigen Aufträge zur Fristverlängerung. Wir führen darüber keine Korrespondenz.

Senden Sie uns dazu einen Scan oder ein Foto der ersten Seite der Steuerformulare und schreiben Sie dazu, dass wir die Fristen verlängern sollen. Natürlich können Sie uns die Papierunterlagen auch frühzeitig per Post zustellen.

Bitte beantragen Sie nach Ihrer Auftragserteilung nicht selbst Fristverlängerung beim Steueramt, da dies Gebühren auslösen kann. Je nach Steuerdomizil kosten Verlängerungen Gebühren.

Für unsere Korrespondenz wäre es sehr hilfreich, wenn Sie uns Ihre aktuelle E-Mail Adresse angeben könnten.

Februar 2025

Es ändert sich Einiges
ab 01.01.2025

Allgemein

  • AHV/IV-Renten sowie Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen steigen an. Details finden Sie unter den Downloads.

  • Das Referenzalter für den Bezug einer AHV-Rente ohne Kürzung wird für Frauen mit Jahrgang 1961 um drei Monate erhöht.

  • Kinderzulagen werden erhöht. Mindestens CHF 215 (vorher CHF 200) pro Kind und die Ausbildungszulagen auf CHF 268 (vorher CHF 250). Kantonale Ansätze finden Sie unter den Downloads.

  • Die Eintrittsschwelle BVG wird auf CHF 22’680 erhöht.

  • Geringfügige Löhne, die nicht mit der AHV abgerechnet werden müssen, sind bei CHF 2’500 (Vorjahr CHF 2’300) pro Jahr und Arbeitgeber. Auf Verlangen des/der Arbeitnehmenden muss der Arbeitgeber aber abrechnen. 

Säule 3a

  • Für Erwerbstätige max. CHF 7’258 (Vorjahr CHF 7’056).

  • Für Erwerbstätige ohne Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) max. ⅕ des AHV-pflichtigen Jahreseinkommens (Obergrenze CHF 36’288).

Teilrevision MWST-Gesetz

  • Für KMU wird es künftig möglich sein, die Mehrwertsteuer (MWST) jährlich abzurechnen, massgebend sind die Umsatzgrösse, Verlässlichkeit und pünktliche Abrechnungen.

  • Die Anzahl der anwendbaren Saldosteuersätze (SSS) ist nicht mehr auf zwei pro Steuerpflichtigen beschränkt. Jede Tätigkeit, die 10 % des Gesamtumsatzes übersteigt, muss mit dem entsprechenden Saldosteuersatz abgerechnet werden.

  • Die jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer sollte individuell geprüft werden. Im Gegensatz dazu hat die SSS-Methode an Bedeutung verloren, sodass ein Wechsel zur effektiven Abrechnungsmethode in Betracht gezogen werden sollte. Ein Übergang zur jährlichen Abrechnung und zur effektiven Methode ab dem 1. Januar 2025 könnte für einige KMU eine interessante Option sein.

Dezember 2024

Personelles

Herzlich Willkommen

Seit dem 1. November 2024 verstärkt Sonja Knellwolf das büro ö Team. Sie ist im Sekretariat und den inneren Diensten tätig.

November 2024

30 Jahre büro ö

Das büro ö durfte im 2024 sein 30-jähriges Bestehen feiern. Herzlichen Dank an all unsere Kunden für ihre Treue und ihr Vertrauen. Die Glückwünsche, die aufmunternden Worte, die rege Beteiligung an unserer Spendenaktion, die Feste und die zahlreichen Begegnungen haben uns gestärkt.

Mit Freude schauen wir in die Zukunft ...